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 Kenya-Forum
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Es ist ja schon häufig und sehr kontrovers das Thema der Haftung von Reisevermittlern [seinerzeit Fey/Steinherr] oder Reiseveranstaltern [ASC] diskutiert worden. Ein besonders 'putziges' Beispiel war wohl jener strahlende Room-Boy, der sich sein Gebiß mit der Zahnbürste der Gäste reinigte. Neben solchen eher amüsanten Episoden können aber auch durchaus sehr gravierende Probleme auftreten, die in einem weiteren Gerichtsurteil ihren vorläufigen Abschluß fanden.

SPIEGEL-ONLINE dazu am 18.04.2002:




"URTEIL

Veranstalter haftet nicht für Hotelpersonal

Ein Reiseveranstalter ist nicht für Betrügereien haftbar, an denen das Hotelpersonal beteiligt ist. Nach einem Urteil des Düsseldorfer Landgerichts ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die Angestellten eines Hotels auf ihre Zuverlässigkeit hin zu überprüfen.

In dem verhandelten Fall hatte der Portier eines Hotels in Thailand die Adresse eines deutschen Urlaubers an Betrüger weitergegeben. Diese unterstellten dem Urlauber, eine Thailänderin geschwängert zu haben und forderten 350 Euro für eine Abtreibung - andernfalls würden sie Unterhalt einklagen.
Der Mann ging der Sache nach und forderte wegen der erlittenen Beeinträchtigung 2000 Euro Schmerzensgeld von seinem Reiseveranstalter. Die Richter wiesen die Klage ab, da der Urlaub an sich ja beanstandungsfrei gewesen sei. (Az.: 22 S 178/00)"


Norbert




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